Kosten und Übernahme
In meiner Praxis behandele ich Privatpatienten und Selbstzahler. Da ich in meiner Privatpraxis über keine Kassenzulassung verfüge, darf ich nur in Ausnahmefällen mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und kann somit in der Regel leider keine gesetzlich versicherten Patienten aufnehmen.
Telefonisches Erstgespräch
Ob eine Therapie sinnvoll ist oder nicht und ob ich die richtige Therapeutin für Ihr Anliegen bin, bespreche ich gerne mit Ihnen in einer kostenlosen telefonischen Erstberatung.
Privatpatienten
Für Privatpatienten werden je nach Versicherungsvertrag unterschiedliche Leistungen von der Krankenkasse übernommen. Diese können je nach Krankenkasse variieren. Klären Sie daher bei Ihrer privaten Krankenkasse ab, in welchem Umfang welche Leistungen übernommen werden. Die Kosten bei Abrechnung mit privaten Krankenkassen richten sich nach der GOP (3,0- bis 3,5-facher Satz).
Selbstzahler
Möchten Sie Ihre Therapie selbst zahlen, erhalten Sie ausführliche Informationen über die Kosten in der nebenstehenden Tabelle. Der Vorteil hierbei ist, dass in keiner Krankenakte Ihre Diagnosestellung vermerkt wird. Es erfährt also niemand davon, dass Sie in Psychotherapie sind.
Kostenerstattungsverfahren
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist es manchmal möglich, auch in Privatpraxen mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Besprechen Sie dies bei Bedarf mit Ihrer Krankenkasse.
Kostentabelle für Selbstzahler
Leistung | Kosten |
---|---|
Psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min.) | 105,00 € |
Psychotherapeutische Doppelsitzung (100 Min.) | 210,00 € |
Paartherapie* (60 Min.) | 130,00 € |
Paartherapie* (90 Min.) | 160,00 € |
Die Kosten bei Abrechnung mit privaten Krankenkassen richten sich nach der GOP (2,3- bis 3,5-facher Satz).
*) Wird nicht von den Krankenkassen übernommen (nur für Selbstzahler).
Sie befinden sich in einer psychischen Notlage?
Sich professionelle Hilfe zu suchen ist der erste, wichtige Schritt zur Entwicklung neuer Lebensqualität.